Binnen einer Stunde hatte der Ausschusses Bauen, Infrastruktur, Verkehr und Gemeindeentwicklung am 05.07.2023 in öffentliche Sitzung Vorstellung und Diskussion der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung des Bauleitplanverfahrens “Dreispitz III – Erweiterung West” absolviert. Die vom zahlreichen Publikum erwartete Auseinandersetzung um die Einwendungen von BürgerInnen und der Vertreter öffentlicher Belange blieb aus, da eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen noch nicht möglich war, da noch Abstimmungsbedarf mit den betroffenen Behörden besteht. Änderungen im Bebauungsplan wurden daher nicht diskutiert, noch beschlossen.
Die Bilder der Vorstellung durch das Planungsbüro Groß & Hausmann GbR
Baumeigentümer*innen, die Ihre Ernte nicht selbst einholen, bitten wir, Ihre Bäume mit einem gelben Band zu kennzeichnen, damit das wertvolle einheimische Obst von anderen Leuten ohne Reue geerntet werden kann.
Die Kooperationspartner der Gemeindvertretung (CDU, Grüne, SPD, FDP) hatten sich 2021 mit Vertretern der Obst- und Gartenbauvereine getroffen, um das Thema Streuobstwiesen und Baumpflanzungen voran zu bringen. Während dieses Treffens hatte Herr Altena (Obst- und Gartenbauverein Rodheim) angeboten, als Grundlage für weitere Überlegungen zu Neuanlage von Streuobstflächen, alle Obstbäume in der Gemeinde zu inspizieren und den Zustand zu vermerken. Auch sollte die Aktion „Gelbes Band“ für das Jahr 2022 angestoßen werden. Aber dann ….
Während 2021 war die Gemeinde Biebertal nicht in der Lage Unterlagen zum Baumkataster für die von Herrn Altena angebotene Sichtung aller Bäume in den Gemarkungen aller Ortsteile zur Verfügung zu stellen – der Inhaber des von der Gemeinde beauftragten Büros zur Baum-Katastererstellung war zwischenzeitlich verstorben, die Corona-Pandemie wütete, die Sachbearbeiterin war eine Weile krank, usw. Im Mai 2022 kam dann eine Liste (Exel-Datei) mit den verzeichneten Obstbäumen in der Gemeinde – zum Teil ohne Angabe einer Ortsbesimmung -. Dazu gab es unbeschriftete Luftbildaufnahmen (DIN A 4), die a) wiedersprüchliche Markierungen der Bäume auf unterschiedlichen Blättern enthielten, die ähnliche Bildausschmitte zeigen und b) aber keinerlei Hinweis beinhalteten, welcher Abschnitt der Gemeinde von oben da zu sehen ist. d.h. einzelne Straßen- oder Feldwegabschnitte, Dächer, Häuserreihen, Feldraine, die irgendwie identifiziert werden müssen. All das wird nun zunächst in ehrenamtlicher Tätigkeit herausgefunden werden müssen. Dann geht es an die Begehung und Visitation der Bäume in den Gemarkungen und an den Eintrag in die Liste: „Baum abgängig, vorhanden und gepflegt oder nicht“. Wenn es gut läuft, werden dort zugleich die GPS-Daten eines Baumes mit gespeichert, damit die exakte Zuordnung für die Zukunft gesichert ist. Offen bleib dann immer noch, wem der Baum gehört oder wer ihn gepachtet hat – aber auch dazu ist die Datenlage veraltet, muss neu organisiert und aktualisiert werden. Inzwischen – 2023 – gibt es eine Powerpoint-Präsentation zu den Streuobstwiesen von Frau Steiger, aber damit ist noch keine entscheidender Schritt in Richtung „Teilnahme an de Gelbes Band-Aktion“ getan, aber ein konstruktiver Anfang gemacht.
Der Plan zuvor war, dass die von Herrn Altena zusammengetragenen Datensätze dann von Frau Steeger, ihres Zeichens Beauftragte für Umwelt und Forstwesen der Gemeinde Biebertal, in das System der Gemeinde übertragen werden. Damit sind wir dann immer noch nicht so weit, zu wissen, wem die Bäume gehören und ob dort ein gelbes Band angebracht werden kann. Laut Herrn Altena´s Einschätzung wird die Teilnahme an der Aktion „Gelbes Band“, das helfen soll, Lebensmittelverschwendung zu verringern, in Biebertal erst in ein paar Jahren möglich sein.
Wird öffentliches Interesse etwas bewegen oder gar beschleunigen können? 1.000 Euro sind für die Thematik Steuobstwiesen im Gemeindehaushalt eingestellt, die – wenn es nach Herrn Altena ginge – nicht als Dank für seine Arbeit ausgegeben werden sollten, sondern in Obstbaumpflanzungen gesteckt werden sollten. Zumindest da könnte – auch kurzfristig – etwas im Sinne von Umwelt- und Klimaschutz passieren.
Was das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für „ganz einfach“ hält, gilt nicht für Biebertal – außer die Eigentümer von Obstbäumen, die ihre Ernte nicht selbst einbringen, werden von sich aus aktiv und kennzeichnen schon Mal ihre Bäume, so dass Spaziergänger sich das Obst pflücken können.
Die Aktion „Gelbes Band“ funktioniert ganz einfach: Obstbaumbesitzerinnen und –besitzer können ihre Bäume durch ein gelbes Band kennzeichnen und damit signalisieren: Hier darf kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können so für den Eigenbedarf kostenlos Obst in ihrer Umgebung ernten und verwenden. Dadurch werden die wertvollen Früchte verwertet.
Als Klima-Kommune veranstaltete die Gemeinde Biebertal mithilfe der LEA = LandesEnergieAgentur Hessen bereits am 28. November 2022 eine Online-Informationsveranstaltung, um interessierte Biebertaler Bürgerinnen und Bürgern, Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, über die Möglichkeiten der „Sonnenenergie vom eigenen Dach“ vertraut zu machen.
Dass in der Gemeindeverwaltung im Rahmen der Solarkampagne der Gemeinde Biebertal über Herrn Bernhard Kais, Leiter Bau- und Umweltamt, Beratung zum Thema angeboten wird, ist wenig bekannt.
Informationen finden sich auf der Homepage der Gemeinde Biebertal – allerdings scheint das deutlich zu wenig, um Bürger/innen zu informieren, zu interessieren oder gar zum Handeln für das Klima und den eigenen Geldbeutel zu begeistern. Neben dem Lesetext finden sich auf der Webseite der Gemeinde 3 PDF-Dateien: zum Flyer zur längst stattgehabten Online-Veranstaltung: ein interessante Präsentation zu dieser Veranstaltung vom 28.11.2022 und – ganz wichtig – einem Anschreiben der Bürgermeisterin, in dem folgendes zu lesen steht: „Wir beraten Sie dort persönlich und erörtern alle Fragen, die Sie zu diesem Thema haben. … Nun sind Sie an der Reihe! Lassen Sie sich beraten.„
Frag die LEA: Solarenergie im privaten Bereich ist ein weiteres Video, das im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, und Wohnen zur Verfügung gestellt ist.
Auch eine Arbeitsgruppe aus Bürgermeisterin, Ortsvorstand, Ortsbeiräten, Ortslandwirt, Parteien und eingeladenem NABU hat sich bereits zwei Mal getroffen und sich, unter Moderation von LEA-Mitarbeiterinnen, die Möglichkeiten in der Gemeinde anzusehen und um Ideen zu entwickeln. Themen waren bereist, neben rechtlichem und grundsätzlich strukturierendem, Sonne sammeln auf Hausdächern (vor) Freiflächen oder der Windatlas für Hessen, Stationen von Kleingruppenarbeit waren z.B. Ideen zum positiven in Biebertal zum Klimaschutz und Ausbau erneuerbarer Energien, Landschafts- und Ortsbild, Wirkungen auf die Agrarstruktur und Natur- und Umweltschutz, Veränderungen im EEG in 2023 und Bürgerbeteiligung in Form einer eigenen Bürgerenergie-Genossenschaft oder Mitgliedschaft in bereits bestehenden Energiegesellschaften wie Sonnenland eG, Buseck, Mittehessische Energie Genossenschaft Butzbach, Sonnendach Stadtwerke Marburg oder Energiegenossenschaft Marburg-Biedenkopf oder anderen.
titelte die Gießener Allgemeine am 09.09.2022 in einem Artikel von Rüdiger Soßdorf über den Biebertaler IKEK-Prozess. Zuvor hatte die Bürgermeisterin Fragen an die Teilnehmer der Steuerungsgruppe rundgeschickt, um Eindrücke in ihrer Pressemitteilung kundzutun: 1. Dorfentwicklung in Biebertal ist für mich …. 2. Ein Aha-Erlebnis oder besonderer Moment, der mir in Erinnerung geblieben ist … 3. In Zukunft freue ich mich besonders auf … 4. Enttäuscht hat mich … 5. Für die weitere Zusammenarbeit in der Steuerungsgruppe wünsche ich mir …
Nachdem der formale Prozess mit Steuerungsgruppe aus Biebertaler Bürgern, moderiert von Stadtplaner Dieter Hennicken und seinem Team von der AG Stadt aus Kassel, durchlaufen ist, profitiert Biebertal in den kommenden 7 Jahren von Landesförderung zur Dorfentwicklung.
Leider war die Diskussion über die Frage: “Wie wollen wir in Zukunft leben?” durch die Corona-Krise massiv behindert. Zum Teil konnte man sich nicht real treffen oder wenn, dann kaum in anregenden Kleingruppendiskussionen, oft nur online und vielfach lediglich, um zur Kenntnis zu nehmen, was die AG Stadt für den Prozess zusammengetragen hat. Dennoch kamen im Laufe der Monaten viele Ideen für ein verbessertes Zusammenleben auf die Wunschliste – zunächst ohne Reflektion auf Machbarkeit und Kosten.
Herr Soßdorf, der das Geschehen als Außenstehender begleitete, beschreibt das Geschehen als einen kreativeren und kommunikativen Prozess, so wie es am Ende auch die Bürgermeisterin Patricia Ortmann bilanziert wurde.
“Lebensqualität hoch 6” wurde von den Bürgern in einer Befragung als Leitmotiv für die kommenden Entwicklung in Biebertal gewählt. Mehr als 100 Bürger aus den Biebertal-Dörfern haben sich am Prozess in über 25 offiziellen und informellen Treffen beteiligt, haben Erkundungen unternommen und Vorschläge unterbreitet. Sie wurden in einem Buch, dem »Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept« zur Dorfentwicklung gesammelt.
Im Sommer 2022 war das Planen abgeschlossen – es folgt die Zeit der Umsetzung. Zunächst waren die Förderanträge zu stellen, zu prüfen, so dass die Gelder des Landes Hessen bitte hoffentlich genehmigt werden. Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für die in den Ortskernen lebenden Bürger, die ihre individuellen Vorhaben zur energetischen Sanierung oder den Umbau von Scheunen oder Nebengebäuden zu Wohnzwecken bezuschussen lassen können.
Von Seiten der Kommune stehen zwei Projekte vordringlich zur Realisierung an: der weitere Ausbau der Kita Königsberg zum Familienzentrum sowie der Neubau einer Dünsberg-Begegnungsstätte« in Krumbach an Stelle der dortigen Mehrzweckhalle, die marode ist. Daneben, bislang eher im Stillen (online) ablaufender Prozess, ist die Einbeziehung der Kinder- und Jugendlichen in die Zukunftsplanungen. Voraussichtlich in den Herbstferien soll es – im Anschluss an die bereits stattgehabte Jugendbefragung – einen Workshop für Kinder und Jugendliche zum Thema »Pumptrack & Dirtpark« geben. Denn der steht bei den jungen Leuten ganz oben auf der Agenda. Zudem wird es in der Gemeinde endlich einen, vielleicht sogar zwei Jugendbeauftragte geben, die als Ansprechpartner vermitteln helfen sollen / können. In diesem Rahmen haben mit der neuen Jugendpflegerin Sofie Berns in den letzten Wochen auf den Spielplätzen der Ortsteile ein »Familienpicknick« mit Ideensammlungen von Kindern und Eltern stattgefunden. Mit dem Neubau für Feuerwehr und Bauhof in Rodheim werden Gebäude frei, über deren weitere Verwendung diskutiert wird und Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben wurden. Aus der alten Zigarrenfabrik in Rodheim könnt, so liebäugelt Bürgermeisterin Ortmann, nach dem Auszug des Bauhofes sehr gut einen Co-Working-Space für Handwerk und Kreativbetriebe entstehen. (Was dann hoffentlich nicht von der Gemeinde selbst realisiert werden wird, sondern in kompetente Hände gelegt werden mag.) Auch KiTa-Plätze fehlen, so dass in Vetzberg eine Erweiterung der dortigen KiTa in der bisherigen Mehrzweckhalle oder ein Mehrzweckgebäude entwickelt werden könnte. In Fellingshausen braucht die KiTa Fuchsbau mehr Raum, ein weiteres Familienzentrum könnte entstehen und Räumlichkeiten für Vereine.
Man wird sehen, was leistbar ist, gerade jetzt wo die Preise in die Höhe gehen.
Hier Auszüge – (veröffentlicht in den Biebertaler Nachrichten Nr. 11 am 18.03.2022)
Die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen in der Gemeinde Biebertal sind gebührenpflichtig – nach Maßgabe der Gebührenordnung. SchulderInnen sind dabei die AntragstellerInnen, also Angehörige im Sinne von Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister sowie Adoptivelertern und –kinder; evtl. auch als Gesamtschuldner.
GEBÜHREN für die Benutzung der Leichen- und Trauerhalle (§ 5) a) Aufbewahrung einer Leiche 50,- € b) Nutzung einer Kühlzelle pro Tag und Sarg 60,- € c) Nutzung der Trauerhalle pro Tag 140,- € d) Nutzung der Trauerhalle pro Tag (Rodheim + Krumbach ) 80,- € für Bestattungen eines Sarges oder einer Urne (Ausheben und Schließung eines Grabes) (§ 6) a) Trauerfeier 280,- € b) Trauerfeier mit Urnenbeisetzung 410,- € c) Trauerfeier mit Urnenbeisetzung (Baumgrab) 330,- € d) Trauerfeier mit Urnenbeisetzung (Sargkammer) 380,- € e) Urnenbeisetzung 310,- € f) Urnenbeisetzung (Baumgrab) 260,- € g) Urnenbeisetzung (Sargkammer) 310,- € h) Beerdigung (Sarg) 1.330,- € i) Beerdigung Kindergrab 920,- € j) Beerdigung Zweitbeerdigung 1.540,- € k) Beerdigung Sargkammer 620,- € l) Beerdigung Sargkammer 2. Sarg 720,- € Für Bestattungen und Trauerfeiern, die außerhalb der nach § 9 Abs. 4 (Überlassung eines Baumgrabes für 2 Urnen für 20 Jahre) stattfinden, wird ein Zuschlag von 100 % erhoben. Für Bestattungen von totgeborenen Kindern (Sternenkindern), die vor Ablauf des 6. Schwangerschaftsmonats verstorben sind und Föten in einem Sammelbestattungsfeld 360,- € für Umbettungen (§ 7) werden die Kosten nach Aufwand abgerechnet.
Erwerb des Nutzungsrechts (§ 8) an einem Reihengrab, anonymen Reihengrag, Unenreihengrag, Urnenrasengrab, anonymen Urnengrag, Baumgrab und Zulegung in vorhandene Grabstätte a) Reihengrab
Verstorbene bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (Kindergrab) 740,- €
Verstorbene ab vollendeten 5. Lebensjahr 1.940,- € b) Urnenreihengrab 720,- € c) Urnenrasengrag 530,- € d) Anonymes Reihengrab
Föten und totgeborene Kinder 190,- €
Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 1,770,- € e) Anonymes Urnengrab 290,- € f) Baumgrabstätte für eine Urne 770,- € Erwerb des Nutzungsrechts (§ 9) an einem Wahlgrab, Urnenwahlgrab, Baumgrab als Wahlgrab, Sargkammer a) Überlassung eines Wahlgrabes für 25 Jahre
einstellige Grabstätte 2.770,- €
zweistellige Grabstäte 4.750,- € bei Nutzungsverlängerung pro Jahr 1/25 der o.g. Gebühr b) Überlassung eines Urnenwahlgrabes für 20 Jahre
Urnenwahlgrab für 2 Urnen 960,- € bei Nutzungsverlängerung pro Jahr 1/20 der o.g. Gebühr c) Überlassung eines Urnenrasenwahlgrabes für 20 Jahre
Urnenwahlgrab für 2 Urnen 840,- € bei Nutzungsverlängerung pro Jahr 1/20 der o.g. Gebühr d) Überlassung eines Baumgrabes für 20 Jahre
Baumgrab für 2 Urnen 1.240,- € bei Nutzungsverlängerung pro Jahr 1/20 der o.g. Gebühr e) Überlassung einer Sargkammer für 20 Jahre – 1 Sarg + 1 Urne 3.010,- € bei Nutzungsverlängerung pro Jahr 1/15 der o.g. Gebühr f) Überlassung einer zweistelligen Sargkammer für 20 Jahre
Nutzungszeit für 2 Särge und 1 Urne 5.490,- € bei Nutzungsverlängerung pro Jahr 1/15 der o.g. Gebühr
Gebühren für Grabräumung a) Kinder- und Urnengräber sowie Urnenrasengräber 120,-€ b) Reihengräber und Einzelwahlgräber 230,- € c) Doppelwahlgräber und Sagkammern 350,- € Verwaltungsgebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Friedhofsverwaltung, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse einzelner stattfinden a) Prüfung und Genehmigung der Einrichtung und Veränderung von Grabmalen, Grabeinfassungen, sonstigen Grabausstattungen 40,- € b) Prüfung der Zuständigkeit du Eignung sowie Erteilung einer Berechtigungskarte (§ 8 der Friedhofsordnung) pro Jahr 60,- € c) Erteilung einer Erlaubnis zur Beisetzung derjenigen Personen, die nicht zu den in § 3 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Biebertal bezeichneten Personenkreis gehören; einmalig 40,- € d) Genehmigung vorzeitiger Grababräumung vor Ablauf der Nutzungsdauer und bei Einhaltung der Ruhefrist 30,- €
Änderung zur Satzung über die Friedhofsordnung der Gemeinde Biebertal § 17 Abs. 2 und 3 wird wie folgt geändert 1) Sind Sargkammern auf einem Ortsteilfriedhof angelegt, gibt es dort nur diese Form der Sargbestattung. Sofern keine Sargbestattung gewünscht wird, besteht die Möglichkeit der Erdbestattung auf anderen Friedhöfen der Gemeinde Biebertal. Ausgenommen bestehende Nutzungsrechte. 2) Eine Sargkammer wird als einstelliges Wahlgrab für 1 Sarg oder 1 Urne oder zweistelliges Wahlgrab für 2 Särge und eine Urne angeboten. 3) Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. In einem einstelligen Wahlgrab kann innerhalbe einer Frist von 15 Jahren nach der Erstbestattung eine Urne beigesetzt werden. In einem zweistelligen Wahlgrab kann innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach der Erstbestattung eine Urne oder ein Sarg beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht verlängert sich dadurch um maximal 15 Jahr – gerechnet vom Tag der Zweitbelegung. Bei einer Drittbelegung mit einer Urne oder einem Sarg kann innerhalb einer Frist von 15 Jahren nach der Zweitbelegung eine Zulegung erfolgen. § 21 (zusammengefasst) 1) Die Nutzungszeit für ein Urnenrasengrab als Reihengrab beträgt 20 Jahre. 2) Die Nutzungszeit für ein Urnenrasengrab als Wahlgrag beträgt 20 Jahre. 3) Die Grabstätte wird der Reihe nach vergeben. Die Fläche wird mit Rasen angelegt. Über der Urne wird eine liegende Grabplatte eingelassen. Eine Bepflanzung und Einfassung der Urnenrasengrabstätte ist unzulässig, ebenso das Ablegen von Grabschmuck. Die Pflege der Rasenfläche obliegt der Gemeinde. 4) Für die Grabplatte gelten folgende Vorschriften: Maße: 40 cm Breit x 30 cm Tief und 12 cm Stärke Material: Naturstein Buchstaben und Ziffern: eingefräst Abstand zu den nächsten Grabplatten: 40 cm § 27 Abs. 1 1) Die Pflanzmulde der Sargkammer ist überwiegend zu begrünen / zu bepflanzen.
Ein echtes Vorzeige-Leuchtturmprojekt in Biebertal zum Thema der Integration der Ortsteile, Vereinsleben sowie Jugend- und Sportförderung, ist der Zusammenschluss der Sportvereine SKG Rodheim-Bieber, TSV Fellingshausen, Spielvereinigung Frankenbach, SG Vetzberg und des Fördervereins Fußball Biebertal. Gerade Mannschaftssport hat eine wichtige Funktion in der Sozialisation junger Menschen; also ein Grundsatzentscheidung für die Gemeinde!
Die Gruppierung beschäftigten sich seit 2017 mit dem Thema Kunstrasenplatz in Biebertal. Es wurden Standort-diskussionen geführt, Seminare besucht, verschiedene Szenarien und Vorbereitungen erarbeitet und Kosten-schätzungen eingeholt. Am Ende hätten sich alle Vereine einstimmig auf Fellingshausen festgelegt, um den dortigen geschotterten Hartplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Dies sei gegenüber einem Neubau deutlich kostengünstiger. Auch sei ein hochwertiges Funktionsgebäude und ein Teil der benötigten Infrastruktur bereits vorhanden. Es wurden sogar bereits eine Baugrunduntersuchung, eine Schallschutz-Emmissionsberechnung und eine Massenermittlung aufgrund der Schieflage des vorhandenen Hartplatzes beauftragt und die Bürgermeisterin frühzeitig in Kenntnis gesetzt. Sie habe in Gesprächen mit dem Forstamt bereits Flächen für eine etwaige Erweiterung der aktuellen Parkplätze sichten können. Dennoch bleiben Zweifel, ob die Wahl der Vereine eine gute ist und ob alle Bürger die letztendlichen noch unklaren Kosten für das Projekt tragen sollten oder wollen.
In einem Schreiben der Vereinssprecher Volker Reeh (TSV Fellingshausen) und Burghard Mandler (SKG Rodheim-Bieber) an die Kandidaten der Offenen Liste Fellingshausen vor der Ortsbeiratswahl im März 2021 heißt es:
„Die über 80 aktiven Fußballspieler im Erwachsenenbereich, sowie über 120 Jugendfußballer, jagen bekanntermaßen in der Fußball-Spieler-Gemeinschaft und der Jugend-Spiel-Gemeinschaft dem runden Leder nach. Was derzeit fehlt und vor allem für eine erfolgreiche Jugendarbeit und die Zukunft des Biebertaler Fußballs nicht zu ersetzen ist, ist ein Kunstrasenplatz, über welchen unserer Nachbargemeinden ausnahmslos verfügen. … Kunstrasenplätze sind modern, pflegeleicht und können ganzjährig genutzt werden. … Die Kostenstruktur sieht unter anderem Fördermittel des Landes, des Landessportbundes, des Hessischen Fußballverbandes und des Sportkreises Gießen vor. Dazu kommen Eigenmittel der Vereine und der Gemeinde Biebertal.“
Auf Empfehlung eines beratenden Rechtsanwaltes wollen die Vereine eine GbR gründen, die dann als Bauherr fungieren könnte. In diesem Sinne betrachten sich die Vereine denn auch als private Initiative, die sich einen Kunstrasenplatz auf ihrem von der Gemeinde gepachteten Gelände errichten möchte.
Bereits im Mai 2021 – also weit vor ersten Diskussionen und Entscheidungen in der Gemeindevertretung im November 2021 – erschien im Gießener Anzeiger ein Artikel „Kicken auf Kunstrasen – In Fellingshausen entsteht für 600.000 € ein Fußballplatzauf dem neuesten Stand der Technik / Zuschüsse in Aussicht gestellt“ – so als ob alles schon beschlossene Sache wäre. Die Bürgermeisterin, hier auch im Bilde, erklärte sich nicht verantwortlich für das, was die Presse schreibt. Sie ist jedoch klar pro Kunstrasenplatz Fellingshausen und vertritt die These, es sei eine Grundsatzentscheidung, ob man den Kunstrasenplatz wolle oder nicht – ähnlich, wie die Gemeinde sich ein Familienbad leiste. Ob die Entsprechung auf der Ebene der Kosten für die Gemeinde mit dieser Aussage mit gemeint war? Wesentliches Argument sie hier, dass der Kunstrasenplatz schon seit Jahren im Geschäftsgang der Gemeinde ist, nie realisiert wurde, aber einen wesentlichen Beitrag zur Jugendförderung darstelle. Vorbereitungen für die letztlich entscheidungsverantwortlichen Gremien in der Gemeinde, insbesondere in Punkto Kosten und Zeitschiene, Investitionen und Fördermittel sowie spätere Betriebsführung sei mit den Vereinen geklärt. Realistische, konkrete Zahlen (außer den veralteten Annahmen) wurden jedoch nie vorgelegt, so dass die Gemeindevertreter aus den Fraktionen der SPD und der Freien Wähler im November ohne konkret zu wissen, über welche Summen hier geredet wird – 500.000 €, 600.000 €, 800.000 € oder 1 Mio€ – für das Einstellen von 500.000 € in den Haushalt für das Projekt stimmten. Argument: nur so könnten die Vereine Fördergelder beantragen – bis zu 200.000 € standen da im Raum.
Aber
Vertreter des Ortsbeirates Fellingshausen waren weder bei diesem Treffen, noch bei einem Treffen mit Anwohnern, informiert worden. Auch später wurde seitens der Vereinsvertreter die Auffassung vertreten, den Ortsbeirat ginge das private Projekt der Vereine nichts an. Als das Projekt dennoch bei einer Ortsbeiratssitzung auf der Tagesordnung stand, kamen reichlich Fußballer in Trikots, um für ihr Anliegen zu demonstrieren – weitere Angelegenheiten des Ortes interessierten sie nicht. Ebenso waren kritische Fragen zum Projekt nicht wirklich erwünscht. Am Ende der Ortsbeiratssitzung war (hoffentlich auf beiden Seiten) zumindest die Hoffnung entstanden, dass der Austausch der Argumente zu mehr Verständnis der anderen Seite geführt habe. Im Laufe der folgenden Wochen jedoch mehrten sich wieder die kritischen Fragen, nachdem sich erste kontroverse Diskussionen (wir berichteten darüberim April 2021.) schon gelegt hatten. Die wichtigste Befürchtung “Mikroplastikbelastung der Umwelt” ist sicherlich nicht auszuschließen, sei aber bei den neueren Belägen kein gravierendes Thema mehr – so die Vereinsvertreter. Dann aber tragen Im Herbst, nachdem Kostenschätzungen aus dem Jahr 2018 im SKS-Ausschuss vorgelegt worden waren, vor allen zu den dargestellten Kosten des Projekts. Diese alten, auch damals schon nur groben Schätzungen blieben auch in der Sitzung der Gemeindevertretung ohne aktuelle Zahlen, die mit ca. 30 % Kostensteigerungen deutlich höher zu erwartende Kosten bedeuten, nämlich ca. 1/3 teurer als angenommen: also aus 600.00 werden 900.000 €, aus 900.000 werden 1,3 Mio € plus weiterer Folgekosten:
Nun aber spielen derzeit täglich Kinder auf dem Sportplatz, denen ihr Spielgelände und Treffpunkt abgenommen wird, damit (andere) Kinder auf dem Platz spielen können. Denn wenn der Kunstrasenplatz dort errichtet würde, wird das Gelände umzäunt und abgeschlossen. Alternativ wurde von der Bürgermeisterin dann eine Neugestaltung des aktuellen Fellingshäuser Festplatzes vorgeschlagen, dessen Finanzierung aus dem Topf der Dorfentwicklung kommen könne. Im Rahmen der Dorfentwicklung war dann eine Aufwertung des Festplatzes – für Fellingshäuser, Rodheimer und Bieberer Kinder gut mit dem Fahrrad zu erreichen – nichts mehr zu hören. Zudem waren dort in der Zwischenzeit in unmittelbarer Nähe im Rahmen der Renaturierung des Bachbettes zwei Regenrückhaltebecken ausgehoben worden, die ein unbeaufsichtigtes Spiel von Kindern kaum zulassen würden.
Pflege des Platzes, so vertraglich bereits geregelt, übernimmt die Gemeinde. Bei einem Waldsportplatz dürfte der Pflegeaufwand (Blätter, Moos (wenig Sonnenlicht), im Sommer wässern (Staubbildung), im Frühjahr Schmelzwasser in den Anliegergärten) usw. erheblich sein.
Die vorhandene Flutlichtanlage, als Vorteil des Standortes gepriesen, muss auf LED-Licht umgerüstet werden.
Die Selbstbeteiligung der Vereine sind im Wesentlichen mit Arbeitseinsätzen veranschlagte Eigenleistungen, die als finanzielle Einbringungen – ca. 40.000 € – veranschlagt wurden. Sponsoring (z.B. Verkauf von Platzflächen je m², Elfmeterpunkt, Mittelpunkt, Sponsorenwand, Firmenspenden etc.) sollen hinzukommen – Erfolg und Summe fraglich.
Entsorgung und Erneuerung in 10 – 15 Jahren sind nicht in der Kalkulation, ebenso der Ankauf von Wartungsmaschinen, Umzäunung, möglicherweise neue Entwässerung. Stromkosten oder der Ausbau von Parkplätzen – Aufgabe der Gemeinde.
Ein größerer Parkplatz am Startpunkt zum Dünsberggipfel wird zu mehr Verkehrsaufkommen führen – denn Angebot schafft Nachfrage. Angeblich aber würde es jedoch kein erhöhtes Verkehrsaufkommen, im Vergleich zu jetzt, geben. Denn der Spielbetrieb bliebe ja der gleiche. Aber kein Kind wird zum Training mit dem Rad auf den Dünsberg radeln. Da kommen Eltern aus allen Ortsteilen mit Autos. Zudem soll der Platz – Vorteil des Kunstrasen – ja dann ganzjährig bespielt werden. Als zusätzliche Entlastung sollten durch eingezeichnete Parkflächen in den umliegenden Anliegerstraßen ausgewiesen werden.
Alternative
Wenn schon ein Kunstrasenplatz für 200 Aktive für – realistisch gerechnet – ca. 1 Mio. € sinnvoll erachtet und aus gemeinschaftlichen Mitteln finanziert wird, dann ist es
1.) kein privates Projekt der Vereine, sondern eine erhebliche Investition der Gemeinde, die auch allen Bürger/innen zur Verfügung stehen sollte.
2.) gibt es in Rodheim ein Stadion, das an den ÖPNV abgebunden ist, das gut zugänglich, bereits umzäunt, bereits mit Schallschutzmauer versehen ist, bei dem es sowohl Umkleide- und Duschmöglichkeiten, sogar ein Getränkestand und reichlich vorhandenen Parkplatz gibt – wo lediglich die Flutlichtanlage fehlt. Der Rasenplatz wird kaum bespielt – einmal, da er zu nass ist, ein andermal, da der Sommer zu heiß ist und der Rasen geschont werden muss. Es müsste also lediglich der Rasens abgetragen und mit Kunstrasen belegt werden. Zugleich hätten damit die Gemeindearbeiter eine Pflegestelle weniger, die Folgekosten wären reduziert.
Damit dürfte ein Kunstrasenplatz im Stadion Rodheim die kostengünstigste und verkehrs- sowie spieltechnisch beste Lösung sein – auch wenn es dann wieder heißt: Alles nach Rodheim! Zudem wäre der Platz für dieSchule in Rodheim nutzbar, was in Fellingshausen schon wegen der Entfernung kaum – oder nur mit Bussen – zu bewerkstelligen wäre.
3.) dürfte nach der Regel “Wer bestellt, bezahlt“, die Verortung der Investition durch die gewählten Gemeindevertreter, die die Belange aller Einwohner zu vertreten haben, erfolgen, nicht primär nach den Meinungen von wenigen, auch wenn der Vereinsgedanke von hohem Wert ist. Dennoch stehen 200 aktive Spieler (und dann hoffentlich bald mehr), ca. 2.000 sportbegeisterte Wähler am Ende ca. 10.000 Finanzierern des Projektes gegenüber.
4.) ist vor der Ausgabe von so viel Geld – incl. der nachfolgenden Kosten – eine offene Diskussionzu erwarten, statt dass mit massivem Auftreten die Lauten am Ende das Sagen haben (siehe Applaus während der Gemeindevertretersitzung, als mit den Stimmen von SPD und FW 500.000 € für das Projekt im Haushalt eingestellt wurden). Es kann nicht sein, dass sich wenige auf Kosten der Allgemeinheit ihre Träume erfüllen lassen wollen. Am Ende macht es einen großen Unterschied, ob wir uns aus grundsätzlichen Erwägungen, da Schwimmen können Leben rettet, ein Schwimmbad leisten und mit hohen Zuschüssen subventionieren, oder ob wir einen Kunstrasenplatz bauen, weil alle anderen umliegenden Gemeinden so etwas auch bieten. Konsumgüter kann man sich leisten, wenn man sie sich ihn leisten kann. Wer aber soll das Wunschkonzert, das gerade in unserer Gemeinde gastiert, bezahlen? Woher soll das Geld kommen?
In Hessen werden zu diesem Termin Kreistage, Stadt- und Gemeindeparlamente sowie Ortsbeiräte gewählt.
Am 15. 1. 21 traf sich der achtköpfige Wahlausschuss unter Leitung von Herrn Peter unter Beobachtung aller Vertrauensleute aus den Ortsteilen sowie ihrer Stellvertreter im Bürgerhaus Rodheim. Die Unterlagen der Kandidaten und Gruppierungen für die nächste Wahl von Gemeindeparlament und Ortsbeiräten in Biebertal wurden eingehend geprüft und dann für rechtens erklärt.
Hier sind die Kandidaten auf dem Stimmzettel für die Gemeindevertretung:
Liste 1 CDU Sascha Lember, Tim Wirth, Gregor Verhoff, Dieter Mackenrodt, Marco Klein, Barbara Lindemann, Dr. Alfons Lindemann, Peter Kleiner, Gottfried Tschöp, Steffen Jauernig, Markus Businsky, Dr. Theobald Kölzer, Beate Stork Liste 2 Bündnis 90/Die Grünen Siegfried Gröf, Kathrin Gaidies, Jonas Rentrop, Heiko Hederich, Philipp Becker, Dirk Teßmer, Michelle Platt, Reiner Schön, Dinah Duodu, Andreas Taddey, Tanja Kuhl, Markus Krappen, Herbert-Hartwig Leuer Liste 3 SPD Wolfgang Lenz, Martina Klein, Sebastian Kleist, Rainer Bodson, Siegried Hauska, Monika Dank, Michael Leukel, Dieter Gutzeit, Yvonne Schmidt, Angelika Götz, Peter Pilger, Christel Failing Liste 5 FDP Felix Koop, Emanuel Schönfeld, Mary Scherer, Harald Scherer, Leon Aust, Marzena Sluzalek, Benjamin Schäfer, Dr. Gerhard Weller-Plank Liste 7 FW Elke Lepper, Inge Mohr, Rudi Gerlach, Klaus Bloch, Marie-Luise Sonneborn, Rainer Lizon, Sascha Lepper, Frank Willershäuser, Carina Jung, Jutta Leib-Ehlicker, Dr. Anne Schmidt, Martin Chmil, Johann Ulm, Dieter Bender, Volker Julius, Norbert Steinmüller, Stefanie Plüschke, Klaus Marotzki
Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden. (Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung) Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten. Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt. Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren. Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.
Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte. In der Regel haben sie auch nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen.