Die Briefwahl

Briefwahlunterlagen

Gerade jetzt in Zeiten der Pandemie werden wohl sehr viele Bürger auf Briefwahl umsteigen.
Wie aber komme ich an die Unterlagen? Genau dazu haben wir mal beim Hauptwahlleiter der Gemeinde Herrn Peter nachgefragt. Wir hoffen, Euch mit diesen Infos weiterhelfen zu können, so dass alles korrekt abläuft und die Gefahr einer Ansteckung bei der Kommunalwahl sehr gering bleibt.

Die Briefwahl ist theoretisch ab 01.02.2021 möglich. Allerdings ist dafür die Wahlbenachrichtigungskarte notwendig. Nur in Ausnahmefällen geht diese bereits vorher (z. B. jemand ist ab 05.02. für 3 Monate in Australien). Dazu müsst Ihr dann Herrn Peter auf der Gemeinde anrufen (06409 69-25).
Dieses Jahr geht die Anmeldung zur Briefwahl einfach und unkompliziert. Ihr könnt nach wie vor den Antrag auf der Rückseite der Wahlberechtigung ausfüllen und einreichen oder ihr geht auf die Homepage der Gemeinde (biebertal.de). Direkt auf der Startseite ist dann ein Hinweis zur Beantragung der Briefwahl.
Um diese dort zu beantragen ist allerdings ein Code notwendig, den Ihr auf der Wahlbenachrichtigungskarte findet. Wenn Ihr also die Briefwahl online beantragt und Euch mit dem Code entsprechend ausgewiesen habt, bekommt ihr die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt. Theoretisch habt Ihr bis 15.03. 15 Uhr Zeit die Briefwahl zu beantragen. Allerdings sagt der logische Menschenverstand, dass da natürlich keine Zustellung mehr erfolgen kann.

Die Wahlbenachrichtigungskarte wird Mitte Februar vom Land Hessen verschickt.

Um die Unterlagen jetzt wieder zur Gemeinde zu bekommen, müssen die Stimmzettel in die entsprechende beiliegenden Umschläge und dann per Post eingereicht werden. Alternativ geht auch der Briefkasten der Gemeindeverwaltung.
Damit nicht alle losrennen, um die Unterlagen bei der Gemeinde einzuwerfen, könnte man sich vielleicht in der Nachbarschaft absprechen und einer nimmt die Unterlagen für alle mit.

Wenn man für andere Personen als sich selbst Briefwahl beantragen möchte, braucht man eine Vollmacht der Person. Dafür reicht ein formloses Schriftstück. Es muss aber die Unterschrift der entsprechenden Person beinhalten. Man kann, bei entsprechender Vollmacht, für bis zu 4 Personen Briefwahlunterlagen beantragen.

Da bei der Kommunalwahl panaschieren und kumulieren gilt, werden am Wahltag selbst bei den Briefwahlunterlagen nur die Stimmzettel mit den Parteikreuzchen ausgezählt.
Die Auszählung der Kreuzchen für einzelne Personen erfolgt dann am Montag + Dienstag.

Siehe dazu auch (ab 2.2.2021) den folgenden Bericht zur Kommunalwahl und (ab 4.2.2021) die Kandidaten für die Ortsbeiratswahl (die ihre Unterlagen geschickt haben) unter „Biebertal entdecken“ in den verschiedenen Ortsteilen.

Kumulieren und Panaschieren … und die Folgen

Wie im Muster-Bild gut zu erkennen, haben die Wählerinnen und Wähler einmal der Möglichkeit,
im Kreis oben (graues Feld) die gesamte Liste einer Partei anzukreuzen.
Kreuzen Wähler nur den Wahlvorschlag einer einzigen Partei oder Wählergruppe an, so fallen automatisch alle ihre Stimmen dieser zu.
Zugleich wird damit die von den Gruppierungen vorgegebene Platzverteilung der Kandidaten im Parlament angenommen.

kumulieren = “Häufeln” der Stimmen

Die Möglichkeit zu Kumulieren bedeutet, in den viereckigen Feldern neben dem Namen der Kandidat/innen ein bis drei Kreuze zu setzen und alle möglichen Stimmen einzeln zu verteilen – bei der Kommunalwahl für das Biebertaler Gemeindeparlament sind das 2021 insgesamt 31 mögliche Kreuzchen.

Panaschieren = „Verteilen“ der Stimmen

Neben dem Kumulieren ist es zudem möglich, die Stimmen über mehrere verschiedene Listen zu verteilen (panaschieren – so wie im obigen Bild zu sehen).
Dabei bleibt die Möglichkeit des Häufelns erhalten (kumulieren – ebenfalls im Bild oben zu sehen) .

Die Auswirkungen des kumulierens und panaschierens:

Mit dem Kumulieren und Panaschieren können die Wähler/innen die Bewerberreihenfolge innerhalb einer Liste verändern. Der Wählerwille – unabhängig von der Vorgaben der Partien und Gruppierungen – findet so eine bessere Berücksichtigung, indem Personen eine bessere oder schlechtere Chance erhalten, einen Sitz im Parlament zu bekommen.
Wer die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, bekommt einen Sitz – so lange, bis alle Sitze für die Gruppierung – im Verhältnis zu deren prozentualem Wahlergebnis anteilig – aufgebraucht sind.

Wahlhelfer/innen gesucht

für die Kommunal- und Ortsbeiratswahl am 14. März 2021

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist Wahlhelfer-gesucht-jpg-1.jpg
Vollständiger Aufruf in Biebertaler Nachrichten Nr. 4, Seite 4

Dieser Aufruf steht seit Wochen in den Biebertaler Nachrichten mit einem meines Erachtens sehr motivierenden Text. Warum werden nicht die Gemeindeangestellten als Wahlhelfer/innen eingesetzt?

Nach Auskunft von Herrn Peter sind die Gemeindeangestellten am Sonntag ab 14.00Uhr damit beschäftigt, die im Rathaus eingegangenen Briefwahlunterlagen zu öffnen und auf ihre Richtigkeit und Gültigkeit zu kontrollieren, Nach 16.00 geht es dann weiter mit der Auszählung der Wahlzettel, bei denen nur eine Partei angekreuzt wurde. Am Montag und möglicherweise auch am Dienstag werden dann die Einzelstimmen ausgezählt sowohl für das Gemeindeparlament als auch für die Ortsbeiräte.

Für die Wahlen in den örtlichen Wahllokalen werden noch Helfer/innen gesucht. Jüngere Leute sind besonders willkommen, doch Ältere werden nicht abgelehnt. Die Wahlhelfer/innen erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 21 €. Dies wird noch am Wahltag am Abend direkt ausgehändigt.

Im Kommunalwahlgesetz für Hessen steht unter §6b Absatz (1) folgender Text:
Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes sind alle Wahlberechtigten und die in § 6 Abs. 7 Satz 2 genannten Personen verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

Die wichtigen Gründe wie gebuchte Urlaubsreise oder beabsichtigte Operation entfallen in diesem Jahr. Die Gemeinde sucht noch etwa 10 Helfer/innen nur für Sonntag den 14. März. Damit ist die Aufgabe der Wahlhelfer aber nicht beendet, wenn zwei Gremien gewählt werden, bei denen viele Einzelpersonen angekreuzt werden können (siehe Artikel zur <Briefwahl>). Die Auszählung der einzelnen Stimmen wird dann von den Gemeindemitarbeiter/innen erledigt.
§6 des Kommunalwahlgesetzes besagt hierzu in Absatz (7):
Der Gemeindevorstand kann für die Zeit nach dem Wahltag weitere Wahlvorstände berufen und ihnen die Ermittlung der Wahlergebnisse einzelner oder mehrerer Wahlbezirke einschließlich der Briefwahl übertragen (Auszählungswahlvorstände). Beschäftigte der Gemeinde oder des Landkreises können auch dann in den Auszählungswahlvorstand berufen werden, wenn sie nicht wahlberechtigt sind;

Wahlhelfer kippen am Abend der Kommunalwahl 2016 im Rathaus eine Urne mit Briefwahlstimmen aus. Bei der Auszählung am kommenden 14. März müssen auch die Wahlhelfer einen Mundschutz tragen.	FOTO: SCHEPP
1. Kreisbeigeordneter K.H. Funk und Ehefrau bei der Auszählung zur Kommunalwahl 2016, Foto Gießener Allgemeine

Biebertal wird Klima-Kommune

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist image-10.png

Mit der Unterschrift zur Charta ist der erste Schritt getan, doch die wirkliche Arbeit kommt erst noch.
Das große Ziel: Bis 2050 klimaneutral werden.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist image-12.png

Diese links aufgeführten Informationsmaterialien lassen sich über den Link Die Klima-Kommunen herunterladen.

Der Erste Beigeordnete Peter Kleiner und Bürgermeisterin Patricia Ortmann unterzeichneten den Beitritt zur Klima- Kommune.
Foto: Horst Waldschmidt

Klimaschutz ist die Aufgabe eines jeden.
Das gilt auch im medial Coronapandemie-dominierten Jahr 2020 und folgende!
Umso wichtiger, dass die Städte und Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen, wie Biebertal.

Bereits im Herbst hatte das Gemeindeparlament den Beitritt zu Die Klima-Kommunen Hessen beschlossen. „Nun gilt es, sich gesamtgesellschaftlich auf den Weg zu machen“, sagte Bürgermeisterin Patricia Ortmann (parteilos) bei der Unterzeichnung der Charta.
Die Unterzeichner dieser Charta streben das Ziel an, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Die Unterschriften sind aber erst der Anfang eines langen Weges, der mit den Gremien, der Wirtschaft, den Vereinen und allen Biebertalern gegangen werden muss.
Ab Januar 2021 gilt es, den Aktionsplan aufzustellen. Die Termine dazu sollen in der ersten Bauausschusssitzung 2021 festgelegt werden, so Ortmann. Der Aktionsplan enthält den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß der Kommune, eine Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz.
Der Plan wird mindestens alle fünf Jahre aktualisiert. Zudem verpflichtet sich Biebertal, jährlich über ihr Engagement für den Klimaschutz zu berichten.

Katharina Reuss von der Fachstelle für die Klima-Kommunen bei der Landesagentur Hessen GmbH hatte die Gemeinde bereits über die Vorteile der Mitgliedschaft – darunter die Beratung, individuelle Unterstützung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch sowie erhöhte Fördersätze – informiert.
Auch die Stelle des „Klimamanagers“, die zusammen mit Heuchelheim installiert wird, wird für 2021 ausgeschrieben. Wegen der Biebertaler Haushaltssperre 2020 war dies bisher nicht möglich.
PS: In 2022, noch immer ist kein Klimamanager/in gefunden, wird die Stelle als ganze Stelle für Biebertal aufgestockt.

Ortsbeiratswahl – Neu: offene Liste in Biebertal

Während der letzten Wahlperiode 2016-2021 hatte es – in Ermangelung von Parteigenossen, die sich zur Wahl hätten aufstellen lassen können – keinen Ortsbeirat in Vetzberg gegeben.
Nun können in Biebertal bei dieser Wahl 2021 zum ersten Mal auch parteilich ungebundene Bürger für einen Sitz im Ortbeirat kandidieren.
Bei Infoveranstaltungen in den Ortsteilen ging es zunächst um Aufklärung, was eine “offene Liste” ist, wer ab wann auf die Liste kann und wie die Fristen sind, die eingehalten werden müssen, um dem Wahlgesetz zu genügen. “Danach muss sich jemand finden, der den Hut aufsetzt und so eine Liste organisiert”, erklärte Patricia Ortmann in einem Artikel im Gießener Anzeiger vom 11.07.2020.
Ab Oktober wurden dann in allen Ortsteilen konstituierende Sitzung durchgeführt, zu der alle Bürger eingeladen waren; insbesondere die, die auf der Liste kandidieren und die, die bei der Listenaufstellung mitbestimmen wollten.
Nachdem sich die Kandidat/innen vorgestellt hatten, wurde die Ortsteil-Liste erstellt und Listenplätze für die Anwesenden definiert und darüber abgestimmt; Position für Position. Die sich dabei ergebende Rangfolge ist eine vorläufige, da die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl kumulieren und panaschieren können.
Die aufgestellten Kandidat/innen mussten dann für sich werben und Unterstützerunterschriften aus dem Ort sammeln, um vor der Wahlkommission bestehen und rechtens aufgestellt werden zu können. (Insgesamt mindesten doppelt so viele Stimmen wie der Ortsbeirat im Ort hat).
Wählbar zum Ortsbeirat ist, wer volljährig ist und im entsprechenden Ortsteil wohnt.
Eine Kampfkanditatur einer offenen Liste gegen eine Parteienliste soll es nicht geben – darüber hatten die Vertreter der Parteien sich im Vorfeld geeinigt.
Die fertigen Listen für die Kommunalwahl wird als Ortsbeiratsliste eingereicht, vom Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung auf Richtigkeit geprüft. Am Wahltag können die Bürger/innen ihre Stimmen dann an die verteilen, die sie als ihre Ortsvertreter sehen möchten; von denen sie glauben, dass sie ihre Interessen würdig gegenüber dem Gemeindeparlament vertreten, sich aktiv für die Belange des Ortsteils einsetzen und – mit den neu zugesagten freien Budget für die Ortsteile gut im Sinne der Ortsgemeinschaft umgehen werden.

Informationswege – z.B. das Baugebiet Dreispitz III

Gemeinde Biebertal: https://www.biebertal.de/

https://biebertal.de/politik-verwaltung/politische-gremien/buergerinformationssystem/

weiter zum Bürgerinformationssystem

https://sessionnet.krz.de/biebertal/bi/info.asp

Aktuelle Sitzungen: https://sessionnet.krz.de/biebertal/bi/info.asp?smcnavgroup=0

Inhalte der Sitzung sind aufgelistet und können als Dokument heruntergeladen werden.

Eine anschließende Bürgerinformation über die Ergebnisse ist dann aber nicht veröffentlicht.

z.B.: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17.11.2020: hier unter Punkt Ö12 am Schluss der Seite: https://sessionnet.krz.de/biebertal/bi/vo0050.asp?__kvonr=3244

So kann man z.B. die Baupläne für das Neubaugebiet „Dreispitz III“ Fellingshausen nach etlichen Klicks und durchprobieren finden.

Sitzungskalender der Gemeinde 2020

Ende Januar 2021 war über die Seite >Biebertal.de< noch nichts Neueres zu finden. Zum aktuellen Sitzungskalender der politischen Gremien der Gemeinde Biebertal kommen Sie über den Link
(rot, oben – bitte anklicken).

Link zur Seite der Gemeinde Biebertal – Ausschüsse und Ausschussmitglieder
  • Die Abkürzungen im obigen Plan bedeuten
  • GVE = Gemeindevorstand
  • HFA = Haupt- und Finanzausschuss
  • SKS = Sport-, Kultur- und Sozialausschuss
  • BUVE = Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie
  • OB KÖ = Ortsbeirat Königsberg
  • SPD = Fraktionssitzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
  • FW = Fraktionssitzung der Freien Wählergemeinschaft
  • B90 = Fraktionssitzung von Bündnis 90 / Die Grünen
  • CDU = Fraktionssitzung der Christlich Demokratische Union Deutschlands

Bürgerinformationssystem und Bürgerportal

Es gibt sehr originelle Portale (Automuseum bei Norden), Foto Eveline Renell

Regelmäßig werden in den Biebertaler Nachrichten die Tagesordnungen der Ausschüsse bzw. der Gemeindevertretersitzungen abgedruckt.  Aber was dahintersteckt, erfährt man nicht auf den ersten Blick. Dazu sind viele Klicks auf der Homepage der Gemeinde Biebertal erforderlich.

  1. Eingeben: Gemeinde Biebertal
    2. Anklicken, dann erscheint die Seite mit den Krokussen im Gailschen Park
    3. Politik und Verwaltung
    4.. Politische Gremien
    5. Bürgerinformationssystem
    6. Bürgerinfoportal
    7. Liste der Sitzungen
    schwarz: nicht öffentlich, also kein Zugang möglich
    > grün: öffentlich, also Zugang möglich,
    zB. Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.9. 202010.
    Nummer der Sitzungsunterlagen steht rechts in grün
    Beschlussvorlage downloaden und gleich lesen

Ich muss zugeben, ich brauchte die Hilfe der Sachbearbeiterin Frau Fritsch, um dorthin zu gelangen, da es teilweise sehr klein geschrieben ist.  Der Bilderbogen schlägt vor, den Punkt Bürgerinfoportal schon auf der oberen Menüleiste anzuzeigen. Dann spart man doch eine Menge Sucherei, und ein paar mehr Bürger würden dieses Portal nutzen.

Zudem wäre es wünschenswert – im Sinne von Transparenz und Bürgerinformation – wenn an einer Stelle auch die Ergebnisse der Sitzungen zu lesen und nachzuvollziehen wären.
Kommunikation und Miteinander stehen ja glücklicherweise oben auf der Agenda unserer Bürgermeisterin, so dass zu hoffen ist, dass aus Versprechen auch Praktisches zu sehen sein wird.
Ich erinnere an den Artikel in den Biebertaler Nachrichten vom 3. April 2020, wo angekündigt wurde, dass z.B. für das große Bauprojekt Feuerwehr- und Bauhof per Pressemitteilung die Pläne samt Kosten und Rahmenterminplan vorgestellt werden sollten, aber bislang (Sept. 2020) – zumindest in den Biebertaler Nachrichten – nicht geliefert wurde.

Der Ortsbeirat

Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden.
(Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.
Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren.
Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans.
Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte.
In der Regel haben sie auch nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen.