Biebertal wird Klima-Kommune

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Mit der Unterschrift zur Charta ist der erste Schritt getan, doch die wirkliche Arbeit kommt erst noch.
Das große Ziel: Bis 2050 klimaneutral werden.

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Diese links aufgeführten Informationsmaterialien lassen sich über den Link Die Klima-Kommunen herunterladen.

Der Erste Beigeordnete Peter Kleiner und Bürgermeisterin Patricia Ortmann unterzeichneten den Beitritt zur Klima- Kommune.
Foto: Horst Waldschmidt

Klimaschutz ist die Aufgabe eines jeden.
Das gilt auch im medial Coronapandemie-dominierten Jahr 2020 und folgende!
Umso wichtiger, dass die Städte und Gemeinden mit gutem Beispiel vorangehen, wie Biebertal.

Bereits im Herbst hatte das Gemeindeparlament den Beitritt zu Die Klima-Kommunen Hessen beschlossen. „Nun gilt es, sich gesamtgesellschaftlich auf den Weg zu machen“, sagte Bürgermeisterin Patricia Ortmann (parteilos) bei der Unterzeichnung der Charta.
Die Unterzeichner dieser Charta streben das Ziel an, bis 2050 klimaneutral zu werden.
Die Unterschriften sind aber erst der Anfang eines langen Weges, der mit den Gremien, der Wirtschaft, den Vereinen und allen Biebertalern gegangen werden muss.
Ab Januar 2021 gilt es, den Aktionsplan aufzustellen. Die Termine dazu sollen in der ersten Bauausschusssitzung 2021 festgelegt werden, so Ortmann. Der Aktionsplan enthält den Energieverbrauch und CO2-Ausstoß der Kommune, eine Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Klimaschutz.
Der Plan wird mindestens alle fünf Jahre aktualisiert. Zudem verpflichtet sich Biebertal, jährlich über ihr Engagement für den Klimaschutz zu berichten.

Katharina Reuss von der Fachstelle für die Klima-Kommunen bei der Landesagentur Hessen GmbH hatte die Gemeinde bereits über die Vorteile der Mitgliedschaft – darunter die Beratung, individuelle Unterstützung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch sowie erhöhte Fördersätze – informiert.
Auch die Stelle des „Klimamanagers“, die zusammen mit Heuchelheim installiert wird, wird für 2021 ausgeschrieben. Wegen der Biebertaler Haushaltssperre 2020 war dies bisher nicht möglich.
PS: In 2022, noch immer ist kein Klimamanager/in gefunden, wird die Stelle als ganze Stelle für Biebertal aufgestockt.

Ortsbeiratswahl – Neu: offene Liste in Biebertal

Während der letzten Wahlperiode 2016-2021 hatte es – in Ermangelung von Parteigenossen, die sich zur Wahl hätten aufstellen lassen können – keinen Ortsbeirat in Vetzberg gegeben.
Nun können in Biebertal bei dieser Wahl 2021 zum ersten Mal auch parteilich ungebundene Bürger für einen Sitz im Ortbeirat kandidieren.
Bei Infoveranstaltungen in den Ortsteilen ging es zunächst um Aufklärung, was eine “offene Liste” ist, wer ab wann auf die Liste kann und wie die Fristen sind, die eingehalten werden müssen, um dem Wahlgesetz zu genügen. “Danach muss sich jemand finden, der den Hut aufsetzt und so eine Liste organisiert”, erklärte Patricia Ortmann in einem Artikel im Gießener Anzeiger vom 11.07.2020.
Ab Oktober wurden dann in allen Ortsteilen konstituierende Sitzung durchgeführt, zu der alle Bürger eingeladen waren; insbesondere die, die auf der Liste kandidieren und die, die bei der Listenaufstellung mitbestimmen wollten.
Nachdem sich die Kandidat/innen vorgestellt hatten, wurde die Ortsteil-Liste erstellt und Listenplätze für die Anwesenden definiert und darüber abgestimmt; Position für Position. Die sich dabei ergebende Rangfolge ist eine vorläufige, da die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahl kumulieren und panaschieren können.
Die aufgestellten Kandidat/innen mussten dann für sich werben und Unterstützerunterschriften aus dem Ort sammeln, um vor der Wahlkommission bestehen und rechtens aufgestellt werden zu können. (Insgesamt mindesten doppelt so viele Stimmen wie der Ortsbeirat im Ort hat).
Wählbar zum Ortsbeirat ist, wer volljährig ist und im entsprechenden Ortsteil wohnt.
Eine Kampfkanditatur einer offenen Liste gegen eine Parteienliste soll es nicht geben – darüber hatten die Vertreter der Parteien sich im Vorfeld geeinigt.
Die fertigen Listen für die Kommunalwahl wird als Ortsbeiratsliste eingereicht, vom Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung auf Richtigkeit geprüft. Am Wahltag können die Bürger/innen ihre Stimmen dann an die verteilen, die sie als ihre Ortsvertreter sehen möchten; von denen sie glauben, dass sie ihre Interessen würdig gegenüber dem Gemeindeparlament vertreten, sich aktiv für die Belange des Ortsteils einsetzen und – mit den neu zugesagten freien Budget für die Ortsteile gut im Sinne der Ortsgemeinschaft umgehen werden.

Informationswege – z.B. das Baugebiet Dreispitz III

Gemeinde Biebertal: https://www.biebertal.de/

https://biebertal.de/politik-verwaltung/politische-gremien/buergerinformationssystem/

weiter zum Bürgerinformationssystem

https://sessionnet.krz.de/biebertal/bi/info.asp

Aktuelle Sitzungen: https://sessionnet.krz.de/biebertal/bi/info.asp?smcnavgroup=0

Inhalte der Sitzung sind aufgelistet und können als Dokument heruntergeladen werden.

Eine anschließende Bürgerinformation über die Ergebnisse ist dann aber nicht veröffentlicht.

z.B.: öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17.11.2020: hier unter Punkt Ö12 am Schluss der Seite: https://sessionnet.krz.de/biebertal/bi/vo0050.asp?__kvonr=3244

So kann man z.B. die Baupläne für das Neubaugebiet „Dreispitz III“ Fellingshausen nach etlichen Klicks und durchprobieren finden.

Sitzungskalender der Gemeinde 2020

Ende Januar 2021 war über die Seite >Biebertal.de< noch nichts Neueres zu finden. Zum aktuellen Sitzungskalender der politischen Gremien der Gemeinde Biebertal kommen Sie über den Link
(rot, oben – bitte anklicken).

Link zur Seite der Gemeinde Biebertal – Ausschüsse und Ausschussmitglieder
  • Die Abkürzungen im obigen Plan bedeuten
  • GVE = Gemeindevorstand
  • HFA = Haupt- und Finanzausschuss
  • SKS = Sport-, Kultur- und Sozialausschuss
  • BUVE = Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie
  • OB KÖ = Ortsbeirat Königsberg
  • SPD = Fraktionssitzung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
  • FW = Fraktionssitzung der Freien Wählergemeinschaft
  • B90 = Fraktionssitzung von Bündnis 90 / Die Grünen
  • CDU = Fraktionssitzung der Christlich Demokratische Union Deutschlands

Bürgerinformationssystem und Bürgerportal

Es gibt sehr originelle Portale (Automuseum bei Norden), Foto Eveline Renell

Regelmäßig werden in den Biebertaler Nachrichten die Tagesordnungen der Ausschüsse bzw. der Gemeindevertretersitzungen abgedruckt.  Aber was dahintersteckt, erfährt man nicht auf den ersten Blick. Dazu sind viele Klicks auf der Homepage der Gemeinde Biebertal erforderlich.

  1. Eingeben: Gemeinde Biebertal
    2. Anklicken, dann erscheint die Seite mit den Krokussen im Gailschen Park
    3. Politik und Verwaltung
    4.. Politische Gremien
    5. Bürgerinformationssystem
    6. Bürgerinfoportal
    7. Liste der Sitzungen
    schwarz: nicht öffentlich, also kein Zugang möglich
    > grün: öffentlich, also Zugang möglich,
    zB. Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 9.9. 202010.
    Nummer der Sitzungsunterlagen steht rechts in grün
    Beschlussvorlage downloaden und gleich lesen

Ich muss zugeben, ich brauchte die Hilfe der Sachbearbeiterin Frau Fritsch, um dorthin zu gelangen, da es teilweise sehr klein geschrieben ist.  Der Bilderbogen schlägt vor, den Punkt Bürgerinfoportal schon auf der oberen Menüleiste anzuzeigen. Dann spart man doch eine Menge Sucherei, und ein paar mehr Bürger würden dieses Portal nutzen.

Zudem wäre es wünschenswert – im Sinne von Transparenz und Bürgerinformation – wenn an einer Stelle auch die Ergebnisse der Sitzungen zu lesen und nachzuvollziehen wären.
Kommunikation und Miteinander stehen ja glücklicherweise oben auf der Agenda unserer Bürgermeisterin, so dass zu hoffen ist, dass aus Versprechen auch Praktisches zu sehen sein wird.
Ich erinnere an den Artikel in den Biebertaler Nachrichten vom 3. April 2020, wo angekündigt wurde, dass z.B. für das große Bauprojekt Feuerwehr- und Bauhof per Pressemitteilung die Pläne samt Kosten und Rahmenterminplan vorgestellt werden sollten, aber bislang (Sept. 2020) – zumindest in den Biebertaler Nachrichten – nicht geliefert wurde.

Der Ortsbeirat

Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden.
(Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt.
Die Wahl zu den Ortsbeiräten erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung bzw. der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren.
Der Ortsbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern, in Ortsbezirken mit mehr als 8000 Einwohnern aus höchstens neunzehn Mitgliedern. Die genaue Anzahl wird in der Hauptsatzung der Kommune festgelegt. Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich tätig.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören, insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans.
Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen.
Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden.
Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden. Den Ortsbeiräten werden die zur Erledigung ihrer Aufgaben nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.

In Hessen bestehen nicht in allen Gemeinden Ortsbeiräte.
In der Regel haben sie auch nur die nach HGO beschriebenen Mindestkompetenzen wie Anhörungs- und Vorschlagsrecht. Die Entscheidungen, gegebenenfalls auch gegen das Votum des Ortsbeirats, werden in der Gemeindevertretung getroffen.

Die hessische Kommunalverfassung

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung
Sie wird auch als Magistratsverfassung bezeichnet.

Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich „lebendiger“ ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.
Die Position eines kommunalen Spitzenbeamten, also eines Bürgermeisters bzw. Landrats, ist in jeglicher Hinsicht ein attraktives Amt. 

Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung

Hessische Gemeindeordnung (HGO)

siehe Justiz Online und Hessische Gemeindeordnung

Hessische Landkreisordnung (HKO)

siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)

Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)

Das Kommunalrecht gehört zu den wenigen Materien, in denen die Bundesländer die volle Gesetzgebungshoheit haben (Art. 70 ff. GG).

Als „Kommunalverfassung“ werden die Gesetze bezeichnet, welche die Grundregeln für die kommunale Selbstverwaltung und die vor Ort gelebte Demokratie erhalten, d.h. die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG). In der Entstehungsphase des Landes Hessen maß man insbesondere der Gemeindeordnung keine geringere Bedeutung bei als der Landesverfassung. Daher rührt der Begriff „Kommunalverfassung“.

Der Kommunalverfassung kommt hohe gesellschaftliche und politische Bedeutung zu.
Sie gibt den Gemeinden und Landkreisen nicht nur den rechtlichen Rahmen für ihre Organisation vor und regelt ihren Status und ihre Stellung innerhalb des staatlichen Gesamtgefüges, sondern gestaltet auch die bürgerschaftliche Teilhabe am kommunalen Willensbildungsprozess. Die Kommunalverfassung muss daher engagiert, aber behutsam den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ziel ist dabei stets, den Gemeinden und Landkreisen optimale Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich verwalten können.

Die hessische Gemeindeordnung als PDF-Datei

Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung/hgo-hko-und-kwg