Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung.
Sie wird auch als Magistratsverfassung bezeichnet.
Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich „lebendiger“ ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.
Die Position eines kommunalen Spitzenbeamten, also eines Bürgermeisters bzw. Landrats, ist in jeglicher Hinsicht ein attraktives Amt.
Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung
Hessische Gemeindeordnung (HGO)
siehe Justiz Online und Hessische Gemeindeordnung
Hessische Landkreisordnung (HKO)
siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)
Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)
Das Kommunalrecht gehört zu den wenigen Materien, in denen die Bundesländer die volle Gesetzgebungshoheit haben (Art. 70 ff. GG).
Als „Kommunalverfassung“ werden die Gesetze bezeichnet, welche die Grundregeln für die kommunale Selbstverwaltung und die vor Ort gelebte Demokratie erhalten, d.h. die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG). In der Entstehungsphase des Landes Hessen maß man insbesondere der Gemeindeordnung keine geringere Bedeutung bei als der Landesverfassung. Daher rührt der Begriff „Kommunalverfassung“.
Der Kommunalverfassung kommt hohe gesellschaftliche und politische Bedeutung zu.
Sie gibt den Gemeinden und Landkreisen nicht nur den rechtlichen Rahmen für ihre Organisation vor und regelt ihren Status und ihre Stellung innerhalb des staatlichen Gesamtgefüges, sondern gestaltet auch die bürgerschaftliche Teilhabe am kommunalen Willensbildungsprozess. Die Kommunalverfassung muss daher engagiert, aber behutsam den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
Ziel ist dabei stets, den Gemeinden und Landkreisen optimale Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sie ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich verwalten können.
Die hessische Gemeindeordnung als PDF-Datei
Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung/hgo-hko-und-kwg